In unseren Kinderhäusern, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sind alle Kinder mit ihren Familien – unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer religiösen Orientierung und ihren körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten – herzlich willkommen.
Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der freien Plätze übersteigt, trifft die Kinderhausleitung anhand folgender Kriterien eine Entscheidung über die Aufnahme der Kinder:
In unseren Kinderhäusern werden Kinder aufgenommen, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen oder sich in Ausbildung oder Studium befinden. Die Teilnahme an einem Deutschkurs wird von uns als gleichwertig zur Berufstätigkeit angesehen.
Des Weiteren berücksichtigen wir Kinder alleinerziehender Elternteile.
Einen besonderen Fokus legen wir darauf, dass wir denjenigen Kindern einen Platz in unseren Kinderhäusern anbieten können, die bereits Geschwisterkinder im selben Kinderhaus in der Betreuung haben.
Ebenfalls ermöglichen wir Kindern, die bereits im Kinderhaus betreut werden, vorrangig einen Wechsel von der Krippengruppe in die Elementargruppe, oder einen Wechsel von Kindern aus der Elementargruppe in die Hortbetreuung.
Grundsätzlich werden nur Kinder mit Wohnsitz in Kiel aufgenommen. Sofern sich keine Kieler Kinder auf der Warteliste befinden, können jedoch nach vorheriger Zustimmung durch das Kieler Jugendamt auch Kinder in die Betreuung aufgenommen werden, deren Eltern außerhalb der Standortgemeinde Kiel wohnhaft sind.
Wir berücksichtigen bei der Erstplanung für das folgende Kita-Jahr alle Anmeldungen, die bis zum 01.11. des Vorjahres eingegangen sind.
Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen alle Kinderhausleitungen sehr gerne zur Verfügung.