Wir suchen Auszubildende zum 01.08.2025.
Wir suchen ab dem 01.08.2025 für die
Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/ zur Erzieher*in
Auszubildende für die Kinderhäuser des AWO Kreisverbandes Kiel e.V.
Die Arbeiterwohlfahrt ist ein unabhängiger anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. In Kiel erbringt sie ihre sozialen Dienstleistungen mit ca. 620 Mitarbeitende in über 30 Einrichtungen.
Wir wünschen uns Auszubildende,
- die Interesse an der frühkindlichen Bildung haben und in unseren Kinderhäusern arbeiten möchten,
- die Lust haben, mit unterschiedlichen Altersgruppen und kulturellen Hintergründen zu arbeiten,
- die Spaß daran haben, ihre Interessen und individuellen Fähigkeiten (Kreativität, Musik, Theater, Sport, …) mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen,
- die Interesse an dem Konzept der Offenen Arbeit haben,
- die gerne im Team arbeiten und kommunikationsstark sind.
- Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
- Ausbildungsstart ist der 01.08.2025, Ausbildungsdauer ist drei Jahre,
- das Ziel der Ausbildung ist der Abschluss des/ der Staatlich*en anerkannten Erzieherin/ Erziehers,
- die Ausbildungsvergütung folgt auf der Grundlage des TVAöD, besonderer Teil Pflege für Auszubildende und Praktikanten,
- die Ausbildung ist so aufgebaut, dass drei Tage in der Woche Schultage (Fachschule für Sozialpädagogik, RBZ Kiel) sind und zwei Tage Praxistage in den Einrichtungen,
- Begleitung durch ein*en Praxisanleiter*in.
Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein?
schulische Aufnahmevoraussetzung: mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss.
berufliche Voraussetzung:
- Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
- der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.
- Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für die Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt.
Für im Ausland erworbene Abschlüsse: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2.
Eine Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Arbeiterwohlfahrt wird vorausgesetzt!
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail bis zum 08.01.2025 an: AWO Kreisverband Kiel e.V., Henrike Prox, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel, E-Mail:
Fragen zur praxisintegrierten Ausbildung richten Sie bitte per E-Mail an:
Vollständige Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, Angaben zum letzten beruflichen Abschluss, Angaben zu Berufstätigkeit oder Praktikum (Art und Dauer), Kopien der Zeugnisse und Berufsabschlüsse, sowie ggf. den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B2.